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Verlängerte Leistungseinschränkungen für Geflüchtete: Negative Konsequenzen für Gesundheit – erhoffte Einsparungen dürften ausbleiben

Schlagwort(e): Asyl- und Flüchtlingsrecht, Geflüchtete, Gesundheitsversorgung

Bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens haben Geflüchtete nur einen eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Ende Februar 2024 wurde die maximale Dauer dieser Einschränkung von 18 auf 36 Monate verlängert. Diese Änderung dürfte die tatsächliche Wartezeit, die – wie Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen – derzeit bei über einem Jahr liegt, verdoppeln. Besonders betroffen sind davon Geflüchtete mit niedriger Bildung und geringen Deutschkenntnissen. Dies hat nicht nur negative Konsequenzen für die Gesundheit der betroffenen Menschen. Auch der Staat hat Nachteile, denn eine spätere Behandlung erfordert oft einen teureren Behandlungsansatz. Deshalb wäre es sinnvoller gewesen, die Dauer der Einschränkungen zu verkürzen statt zu verlängern. Die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete erleichtert den Zugang zur Gesundheitsversorgung während der Wartezeit, denn sie verringert administrative Hürden. Derzeit erhalten aber nur knapp 20 Prozent aller Geflüchteten eine Gesundheitskarte, denn sie wurde nicht in allen Bundesländern eingeführt. Die elektronische Gesundheitskarte sollte bundesweit eingeführt werden; so könnten die negativen Konsequenzen des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Gesundheit abgefedert werden.

Autorin: Louise Biddle

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91. Jahrgang 20. März 2024, ISSN 1860-8787


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