Weibliche Genitalverstümmelung (FGM, Female Genital Mutilation) ist eine Menschenrechtsverletzung mit gravierenden Folgen für die psychische und physische Gesundheit. In der Schweiz ist FGM verboten und es ist auch strafbar, diesen Eingriff im Ausland durchführen zu lassen. Weibliche Genitalverstümmelungen werden meist vor der Einreise in die Schweiz, und manchmal anlässlich einer Ferienreise in die Herkunftsländer vollzogen. Oft ist den Beteiligten nicht bewusst, dass die Eltern betroffener Mädchen in der Schweiz juristische Konsequenzen befürchten müssen.
Mit dem „Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung“ will der Bundesrat nachdrücklich auf die Rechtslage in der Schweiz hinweisen. Das Dokument soll Familien und Mädchen unterstützen, sich gegen den sozialen und familiären Druck in ihren Gemeinschaften im Herkunftsland und in der Diaspora zu stellen. Die Zusatzinformation enthält wichtige Informationen für Eltern und andere erziehungsberechtigte Personen, die befürchten, dass ihre Tochter im Ausland beschnitten werden könnte.
Der Schutzbrief kann kostenlos in gedruckter Form von der Website MigesPlus bestellt werden oder in allen Sprachen als PDF heruntergeladen werden.