Eine zentrale Herausforderung der Migrationssteuerung auf Unionsebene ist die „Bekämpfung“ irregulärer Einwanderung. Die vorliegende Arbeit widmet sich einem der drängendsten Probleme der EU-Rückführungspolitik, in concreto der niedrigen Rückführungsrate irregulär aufhältiger Migrant:innen. Die Rückführungsrichtlinie der EU erlegt den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang die Pflicht auf, gegen jede drittstaatsangehörige Person, die sich irregulär in der EU aufhält, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, wobei jährlich nur rund 40 % aller Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich vollzogen werden. Die EU schafft es insgesamt aber trotz der rechtlichen und politischen Bemühungen kaum, Fortschritte im Hinblick auf die Vorgaben der Rückführungsrichtlinie zu machen. Mögliche Lösungsansätze finden sich in den Rechtsordnungen ausgewählter Mitgliedstaaten. Deshalb wird die österreichische, deutsche und spanische Rechtslage in einem Rechtsvergleich analysiert. Die drei Mitgliedstaaten „bekämpfen“ den irregulären Aufenthalt von Migrant:innen mithilfe eines differenzierten Systems von Regularisierungen. Regularisierungen, verstanden als Rechtsinstrument, stellen eine Alternative zu Rückführungen dar und umschreiben jede rechtliche Entscheidung, die irregulär aufhältigen Migrant:innen ein Aufenthaltsrecht gewährt. Sie beenden den irregulären Aufenthalt von Migrant:innen, allerdings nicht durch eine Rückführung im Sinne einer Außerlandesbringung, sondern durch die Gewährung eines Aufenthaltsrechts. Anhand dieser Untersuchung wird die folgende These entwickelt: Durch unionsrechtlich normierte Regularisierungen, die die derzeitige Rückführungspolitik der EU ergänzen, wird die irreguläre Einwanderung auf Unionsebene wirksamer „bekämpft“.