Deutsches Institut für Menschenrechte

Recht auf Geburtsurkunde

Wegweiser für Eltern

Schlagwort(e): Beratung, Familie, Geburt, Geflüchtete, Kinder

Was muss ich tun, damit mein Kind eine Geburtsurkunde bekommt? Wohin kann ich mich wenden? Was mache ich, wenn ich keinen gültigen Ausweis besitze? Der Wegweiser zeigt Eltern die nötigen Schritte bis zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihr Kind. Jeder Schritt wird mit gesprochenen und geschriebenen Informationen erläutert.

Jedes Kind hat nach internationalen Vorgaben ein Recht darauf, unverzüglich nach seiner Geburt registriert zu werden. Festgeschrieben ist dieses Recht in mehreren menschenrechtlichen Übereinkommen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) nimmt die Rechte der Kinder in den Blick und gilt seit 1992 auch in Deutschland. In Artikel 7 Absatz 1 sieht die UN-KRK explizit vor, dass neugeborene Kinder in ein Geburtenregister einzutragen sind. In Deutschland richtet sich dieser gesetzliche Auftrag an die Standesämter, die für die Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig sind. Trotz dieser klaren Regelung gibt es Kinder, die hierzulande auf die Welt kommen, aber keine beziehungsweise erst sehr verspätet eine Geburtsurkunde erhalten. Dies betrifft Neugeborene, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihre Identität mit einem Dokument nachzuweisen.

Weitere Informationen:
https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/
Kontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin
Telefon: 030 259 359 - 0
Fax: 030 259 359 - 59
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