„Noch nie haben sich so viele Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewandt wie im Jahr 2022.“ Das sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, bei der Vorstellung des Jahresberichts 2022. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Anfragen um 14 Prozent auf insgesamt über 8800 Beratungsanfragen gestiegen. Im Vergleich zu 2019 hätten sich die Zahlen sogar mehr als verdoppelt.
Menschen erleben Diskriminierung aus ganz unterschiedlichen Gründen und in unterschiedlichen Situationen. Die ganz überwiegende Zahl der Anfragen – 6.627 – betraf auch 2022 ein oder mehrere Merkmale, die durch das AGG geschützt sind. Das heißt, Menschen dürfen aufgrund dieses Merkmales nicht benachteiligt werden.
Es meldeten sich jedoch auch rund 2.200 Menschen, die aufgrund von anderen, nicht geschützten Merkmalen benachteiligt wurden, beispielsweise wegen ihres sozialen Status.
Die Zahlen aus dem Jahresbericht im Einzelnen:
- Mit einem Anteil von 43 Prozent betrafen die meisten Anfragen rassistische Diskriminierung – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren;
- 27 Prozent der Fälle bezogen sich auf Diskriminierung aufgrund einer Behinderung;
- 21 Prozent auf Diskriminierung wegen des Geschlechts;
- 10 Prozent der Anfragen gab es zu Benachteiligungen wegen des Alters;
- 5 Prozent der Anfragen bezogen sich auf Diskriminierungen wegen der Religion;
- 4 Prozent bezogen sich auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität.