Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (Hg.)

Hinweise zum Beschluss des BVerfG vom 19.10.2022 zum Aktenzeichen 1 BvL 3/21, bekanntgegeben am 24.11.2022

Verfassungswidrigkeit von § 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 AsylbLG i.d.F. vom 13.8.2019 (Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)

Schlagwort(e): Asyl- und Migrationsrecht

Im November hatte das Bundesverfassungsgericht eine 2019 im AsylbLG eingefügte Regelung, wonach alleinstehende Personen in Sammelunterkünften reduzierte Leistungen erhalten, für verfassungswidrig erklärt. Die Diakonie hat eine Handreichung erstellt, in der erläutert wird, in welchen Fällen auch rückwirkend gegen Leistungsbescheide vorgegangen werden kann.

Die Handreichung der Diakonie enthält insbesondere Ausführungen zu:

  • dem Zeitpunkt, in dem ein Verwaltungsakt als erlassen gilt, wenn dieser durch Auszahlung der Leistungen anstatt durch Bescheid erging;
  • dem Zeitpunkt, in dem ein Verwaltungsakt bestandskräftig wird, je nachdem, ob und welcher Rechtsbehelf eingelegt wurde;
  • die Berechnung der Widerspruchsfrist;
  • dem Zeitraum, auf den der Anspruch auf rückwirkende Bewilligung beschränkt ist.

Die Handreichung der Diakonie vom 7. Dezember 2022 ist online verfügbar unter:
https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/publikationen/Arbeitshilfen/2022_12_Diakonie_Handreichung_BVerfG_AsylbLG.pdf
Kontakt:
Roland Rosenow Referent für Migrationsrecht
Referat Migration
Zentrum Migration und Soziales
Caroline-Michaelis-Straße 1, 10115 Berlin
T +49 30 65211-1495

www.diakonie.de


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