Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V. (Hg.)

Flucht & Gewalt

Psychosozialer Versorgungsbericht Deutschland 2023

Schlagwort(e): Geflüchtete, Gewalt, Psychische Gesundheit

Zum internationalen Tag der Unterstützung von Folterüberlebenden hat die BAfF, der Dachverband der 47 Psychosozialen Zentren für Überlebende von Folter, Flucht und Gewalt, ihren neuesten Versorgungsbericht vorgelegt: Nur 4,1 % der Schutzsuchenden mit einem potenziellen Versorgungsbedarf werden in Deutschland durch die Psychosozialen Zentren (PSZ) versorgt. Die Leistungsträger im Gesundheits- und Sozialsystem kommen nur zu 6 % für ihre Versorgungsangebote auf. Die BAfF erwartet, dass sich diese untragbare Situation angesichts der gefährlicheren Fluchtwege infolge der Reformen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) weiter zuspitzt und fordert Veränderungen auf europäischer, nationaler und Länderebene.

Dabei ist die UN-Antifolterkonvention völkerrechtlich bindend und verpflichtet Deutschland, allen Folterüberlebenden freien und unverzüglichen Zugang zu Rehabilitationsangeboten zu gewähren: Es braucht ganzheitliche Angebote, die je nach Bedarf z.B. medizinische und psychologische Betreuung sowie rechtliche und soziale Beratung umfassen. Sie sind gemeinsam mit den Überlebenden an ihren Bedarfen auszurichten.

Darüber hinaus fordert die BAfF:

  • Die Einschränkungen der Gesundheitsversorgung durch das AsylbLG müssen – zumindest im Sinne einer Gleichstellung mit gesetzlich Krankenversicherten – aufgehoben werden.
  • Die Benachteiligungen für Überlebende mit geringen Sprachkenntnissen sind durch einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung auszugleichen.
  • Das ganzheitliche, multiprofessionell organisierte Leistungsspektrum der Psychosozialen Zentren muss nachhaltig und flächendeckend durch Bund und Länder finanziert werden.
  • Bedarfsorientierte, traumasensible und diskriminierungskritische Rehabilitationsansätze müssen in Fortbildungs- und Sensibilisierungsarbeit mit Fachkräften im Gesundheits-, Sozial-, Rechts- und Behördenwesen eingebunden werden, u.a. im Rahmen der entsprechenden Ausbildungscurricula.
  • Die Folgen der für die GEAS-Reform vorgesehenen Instrumente erzeugen schon heute massives psychisches Leid. Die Reform muss gestoppt und Vorschläge für eine menschenrechtskonforme, faktenbasierte und solidarische Asylpolitik erarbeitet werden.

Weitere Informationen:
Die Publikation kann über den Online-Shop der BAfF bestellt werden:
http://www.baff-zentren.org/veroeffentlichungen-der-baff/shop/
und steht online zur Verfügung unter:
https://www.baff-zentren.org/produkt/flucht-gewalt-psychosozialer-versorgungsbericht-deutschland-2023/

Kontakt:
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der
Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Paulsenstraße 55–56, 12163 Berlin
Tel. +49 (0) 30 – 310 124 63, E-Mail: info(at)baff-zentren.org
www.baff-zentren.org


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