Im Januar 2021 hat die Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit, ein Fachgremium der Bundesregierung bestehend aus 25 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft, ihren Bericht „Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten“ vorgelegt. In diesem Bericht wird empfohlen, für Fragen der Integration künftig das Konzept der „Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen“ zu verwenden. Die Definition umfasst alle Menschen, die entweder selbst (Eingewanderte) oder deren beide Elternteile (Nachkommen von Eingewanderten) seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert sind. Eingewanderte Personen gehören dabei der ersten Generation an; die in Deutschland geborenen Nachkommen von Eingewanderten zählen zur zweiten Generation. Personen ab der dritten und weiteren Generationen werden im neuen Konzept nicht als Nachkommen von Eingewanderten erfasst.
Die Neudefinition trägt zu einer Vereinfachung und Harmonisierung der bisher im gesellschaftlichen und politischen Diskurs verwendeten Konzepte und Begrifflichkeiten bei. Sie ist zudem besser vergleichbar mit den international verwendeten Definitionen der Eingewanderten, beispielsweise von Eurostat und den Vereinten Nationen. Die Fachkommission will mit der Einführung eines neuen Begriffs auch dazu beitragen, eine Stigmatisierung der erfassten Personengruppen zu vermeiden. Mit der Einführung des neuen Konzepts im Mikrozensus greift das Statistische Bundesamt die Empfehlung der Fachkommission auf und setzt diese als ein zusätzliches reguläres Datenangebot um.
Erste Ergebnisse des Mikrozensus 2021 zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte wurden am 2. März 2023 veröffentlicht. Eine erweitertes Ergebnisangebot soll voraussichtlich im Mai 2023 für die Erstergebnisse des Mikrozensus 2022 erscheinen und anschließend jährlich aktualisiert werden.
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