Sachverständigenrat für Integration und Migration (Hg.)

Daueraufenthalt, Rückkehr oder zirkuläre Mobilität?

Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach dem vorübergehenden Schutz / SVR-Studie 2024-1

Schlagwort(e): Geflüchtete, Ukraine

Derzeit leben gut vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der EU, ein Viertel davon in Deutschland. Der von der Europäischen Union 2022 beschlossene und bereits verlängerte vorübergehende Kollektivschutz läuft im März 2025 aus. Den Regierungen Deutschlands und anderer europäischer Staaten bleibt lediglich ein Jahr Zeit, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat daher im Rahmen einer Studie untersucht, welche Optionen es für einen fortgesetzten Aufenthalt der Kriegsflüchtlinge gibt und wie es durch eine geförderte Rückkehr oder zirkuläre Mobilität gelingen kann, sowohl die berechtigten Interessen der Ukraine, der Aufnahmestaaten als auch der geflohenen Menschen selbst zu berücksichtigen. Die Studie gibt entsprechende Handlungsempfehlungen für die Politik auf europäischer Ebene sowie für Bund und Länder.

Weitere Informationen:
SVR-Studie 2024/1, ISSN (Online) 2749-0629

Autor:
Jan Schneider

Online verfügbar:
https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2024/01/SVR-Studie_Daueraufenthalt-Rueckkehr-oder-zirkulaere-Mobilitaet.pdf  

Kontakt:
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH
Neue Promenade 6, 10178 Berlin
Tel.: 030/288 86 59-0, Fax: 030/288 86 59-11
info(at)svr-migration.de, www.svr-migration.de  
 


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