Eine umfassende Analyse von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Berlin zeigt im Detail die Defizite bei der Berechnung und Begründung der Regelsätze nach dem AsylbLG und anderer Sozialleistungen sowie die Leistungskürzungen durch das AsylbLG in der Praxis. Klar wird: Das Sondergesetz für Asylsuchende ist diskriminierend und gehört abgeschafft.
Wenn das Bürgergeldgesetz kommt, wird Hartz IV einen neuen Namen bekommen, die Beträge werden inflationsbedingt angehoben und es wird wohl auch Erleichterungen bei Freibeträgen und Sanktionen geben. Etwas Wesentliches aber ändert sich nicht: Viele Geflüchtete erhalten weiterhin keine regulären Sozialleistungen. Die diskriminierenden Ausschlüsse für Asylsuchende und Geduldete aus Hartz IV werden unverändert in das Bürgergeldgesetz übernommen (§ 7 Abs. 1 SGB II) – sie werden weiterhin auf das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verwiesen. Damit vertut die Bundesregierung die große Chance, alle Geflüchteten endlich in das normale Sozialsystem zu integrieren.
Anlässlich der Verabschiedung des Bürgergeldgesetzes legt PRO ASYL gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin eine umfassende Analyse vor: „Das Asylbewerberleistungsgesetz – Einschränkungen des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für Geflüchtete. Bedarfsdeckung und Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz, Hartz IV und Bürgergeldgesetz.“