Aktuelle rechtliche Neuerungen und Hinweise für die Beratungspraxis. Beilage zum Asylmagazin 7–8/2023
Schlagwort(e):
Asyl- und Migrationsrecht,
Beratung,
Geflüchtete
Zum Beginn des Jahres 2023 haben sich die Rahmenbedingungen für die Asylverfahrensberatung (AVB) grundlegend geändert: Durch die Neufassung des § 12a AsylG ist nun geregelt, dass der Bund eine behördenunabhängige Beratung fördert, die bereits vor der Anhörung im Asylverfahren einsetzen soll und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens für die Ratsuchenden erreichbar sein soll. Durchgeführt wird die Asylverfahrensberatung von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie von weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren.
In der Broschüre des Informationsverbunds Asyl und Migration wird detailliert auf die Neuerungen im Bereich der Asylverfahrensberatung eingegangen und es werden Standards beschrieben, die aus Sicht der Wohlfahrtsverbände bei der Beratung von Schutzsuchenden zu beachten sind. Daneben werden auch weitere Änderungen vorgestellt, die sich aus dem zum Jahreswechsel 2022/2023 in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren) ergeben haben. In weiteren Beiträgen werden die Themen Aufenthaltsverfestigung sowie besondere Schutzbedarfe diskutiert, ergänzt werden die Texte durch tabellarische Übersichten zu weiteren Beratungsthemen.
Die Broschüre erschien im Juli 2023 als Beilage zur Zeitschrift Asylmagazin.