Deutsches Institut für Menschenrechte

Aufenthaltstitel für Betroffene häuslicher Gewalt

Umsetzungsempfehlungen zu Artikel 59 Absatz 1–3 Istanbul-Konvention

Schlagwort(e): Asyl- und Migrationsrecht, Familie, Gewalt

Die Analyse arbeitet heraus, welche Anpassungen im nationalen Recht erforderlich sind, um die Europaratskonvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vollumfänglich umzusetzen. Aktuell bestehen Schutzlücken in Bezug auf Betroffene häuslicher Gewalt in prekärer aufenthaltsrechtlicher Situation. Es wird ein verlängerbarer, eigenständiger Aufenthaltstitel aufgrund der persönlichen Lage und zur Mitwirkung im Ermittlungs- oder Strafverfahren in § 25 AufenthG empfohlen.

Weitere Informationen, Bestellung und Download:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/aufenthaltstitel-fuer-betroffene-haeuslicher-gewalt  
ISBN: 978-3-949459-30-6 (PDF) 
ISBN: 978-3-949459-31-3 (Print) 
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-91838-8  
40 S., erschienen: 10/2023

Kontakt:
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
bst.geschlechtsspezifischegewalt@institut-fuer-menschenrechte.de 
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/berichterstattungsstelle-zu-geschlechtsspezifischer-gewalt    
 


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