Umsetzungsempfehlungen zu Artikel 59 Absatz 1–3 Istanbul-Konvention
Schlagwort(e):
Asyl- und Migrationsrecht,
Familie,
Gewalt
Die Analyse arbeitet heraus, welche Anpassungen im nationalen Recht erforderlich sind, um die Europaratskonvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vollumfänglich umzusetzen. Aktuell bestehen Schutzlücken in Bezug auf Betroffene häuslicher Gewalt in prekärer aufenthaltsrechtlicher Situation. Es wird ein verlängerbarer, eigenständiger Aufenthaltstitel aufgrund der persönlichen Lage und zur Mitwirkung im Ermittlungs- oder Strafverfahren in § 25 AufenthG empfohlen.