Louise Biddle, Juna Ahmia

Gesundheitsbelastung durch Hitze: geflüchtete Menschen in Sammelunterkünften als vernachlässigte Gruppe

Schlagwort(e): Gesundheitliche Chancengleichheit, Hitze, Klima, Unterkünfte

Hitze und gesundheitliche Gerechtigkeit
Fast jede Person in Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich zu spüren bekommen, was der Klimawandel bewirkt: Steigende Temperaturen und Hitzewellen sind fast jeden Sommer erneut in den Schlagzeilen zu finden. Die Europäische Umweltagentur (2022) prognostiziert, dass unter allen Klimawandelszenarien ein Anstieg der Häufigkeit, Intensität und Dauer von extremen Hitzeereignissen zu erwarten ist. 

Extreme Hitzeereignisse stellen eine gesundheitliche Belastung dar (vgl. Watts et al., 2019). Hitzestress führt zu einem erhöhten Auftreten von Lungen- und Herzkreislauferkrankungen und begünstigt unter anderem Hitzeschläge, Herzinfarkte und Herzversagen (vgl. Bunz & Mücke, 2017). So wurden für den Sommer 2023 rund 3.200 hitzebedingte Sterbefälle für Deutschland ausgewiesen (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2024). Darüber hinaus können höhere Temperaturen auch eine mentale Belastung darstellen: Studien zeigen, dass Hitze mit einem Anstieg von zwischenmenschlicher Aggression und Übergriffen assoziiert ist, was durch hitzebedingten Stress erklärt wird (vgl. Ranson, 2014).

Jedoch sind nicht alle Menschen gleichermaßen von Hitze betroffen. Zum einen sind Personen mit Vorerkrankungen, Säuglinge, schwangere und ältere Personen stärker betroffen (vgl. Winklmayr et al., 2023). Zum anderen hängt die Auswirkung von Hitze von den individuellen Wohnbedingungen sowie der Wohnumgebung ab. 

In Bezug auf die Wohnumgebung können Grünflächen Hitze abmildern. Jedoch ist kühlende Vegetation nicht überall gleichermaßen vorhanden. Stark urbanisierte Gegenden verfügen über weniger Grünflächen und stärkere hitzeabsorbierende Versiegelung (vgl. Deutsche Umwelthilfe, 2024). Menschen, die in Großstädten leben, sind damit einer größeren Hitzebelastung ausgesetzt als solche, die auf dem Land leben (vgl. Mücke & Litvinovitch, 2020). Auch innerhalb von Städten gibt es ungleiche Hitzebelastungen. Personen mit geringerem Einkommen und mit Migrationshintergrund leben überdurchschnittlich in Gegenden mit wenig kühlender Vegetation und mehr hitzeabsorbierenden Gebäuden, Straßen und Oberflächen (vgl. Rocha et al., 2024). 

Nicht nur die Umgebung, sondern auch die Gebäudeinfrastruktur selbst kann Hitzeexposition begünstigen: Das Material von Dächern und Fassaden, die Qualität der Wärmeisolation und nicht vorhandene Kühlungssysteme bestimmen die Innentemperatur von Gebäuden während einer Hitzewelle (vgl. O’Lenick et al. 2019). Da Personen mit niedrigem Einkommen nachweislich häufiger in Gebäuden von niedrigerer Bauqualität und/oder mit größerem Sanierungsbedarf leben (vgl. Shaw, 2004), trägt auch die Gebäudeinfrastruktur maßgeblich zu Ungleichheiten in der Auswirkung von Hitzeexposition auf die Gesundheit bei. 

Der Begriff „Umweltungerechtigkeit“ fasst zusammen, dass Menschen mit niedrigerem sozioökonomischem Status aufgrund der geringeren Vegetation, dichteren Bebauung und Versiegelung ihrer Wohngegend sowie einer niedrigeren baulichen Qualität der Gebäude einer größeren Hitzebelastung ausgesetzt sind (vgl. Rocha et al., 2024). Geflüchtete Menschen, die in Deutschland in Sammelunterkünften wohnen, sind in Bezug auf Hitze zweifach von Umweltungerechtigkeit betroffen. Zum einen befinden sich Unterkünfte für geflüchtete Menschen vermehrt in Regionen mit besonders starker Hitzeexposition (vgl. Köckler & Przybylak, 2024). Zum anderen wohnen sie vermehrt in Gebäuden, die sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden oder lediglich als temporäre Unterkünfte gedacht und daher unzureichend gedämmt und belüftet sind.
 

Die Unterbringung geflüchteter Menschen in Deutschland
In Deutschland ist die Unterbringung von geflüchteten Menschen durch das Asyl- und Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Schutzsuchende werden in der Regel zunächst in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer untergebracht und anschließend in kommunale Gemeinschafts- oder Privatunterkünfte verteilt (vgl. Wendel, 2014). Die Aufenthaltsdauer in Aufnahmeeinrichtungen mit gemeinschaftlich genutzten Schlafräumen, Sanitäreinrichtungen und zentralen Essensausgaben ist gesetzlich im Regelfall für bis zu 18 Monate erlaubt, Personen mit schlechter Bleibeperspektive können aber darüber hinaus bis zum Ende ihres Asylverfahrens verpflichtet sein, dort zu wohnen (§ 47 Asylgesetz). In der kommunalen, vorläufigen Unterbringung sollen geflüchtete Menschen nach § 53 Asylgesetz „in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden“, mancherorts stehen jedoch auch private Wohnungen zur Verfügung. Für die Dauer des Asylprozesses sind Schutzsuchende verpflichtet, sich in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten. 

Circa 270.000 Menschen, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, lebten Ende 2022 in einer Sammelunterkunft (vgl. Statistisches Bundesamt, 2024). Laut Daten der bundesweit repräsentativen IAB-BAMF-SOEP-Studie (vgl. Brücker, Rother & Schupp, 2017), wohnen innerhalb des ersten Jahres nach Ankunft 57,7 % Prozent geflüchteter Menschen in einer Sammelunterkunft (Abbildung 1). Geflüchtete Menschen aus der Ukraine unterliegen nicht den Bestimmungen des Asylgesetzes, sondern haben die Möglichkeit, sich eine private Wohnung zu suchen. Nur wenn dies nicht möglich ist, können sie in Sammelunterkünften untergebracht werden. Folglich ist der Anteil an Geflüchteten aus der Ukraine, die in Privatunterkünften wohnten (90,4 %), erheblich höher als bei anderen Herkunftsländern, wie Daten der IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP-Befragung ukrainischer Geflüchteter in Deutschland zeigen (vgl. Brücker et al., 2023; Abbildung 1).
 

* 1 Personen, die von 2015 bis 2021 in Deutschland angekommen sind.
Anmerkung: Personen, die „andere Unterkunftsform“ angegeben haben, werden zur besseren Vergleichbarkeit in dieser Analyse nicht berücksichtigt. Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP-Befragung, Welle 2 (Ukraine), sowie der IAB-BAMF-SOEP-Befragung, v.38.1 (andere Herkunftsländer). Ergebnisse wurden gewichtet.

 

Das Bundesrecht gibt keine Mindeststandards für Sammelunterkünfte vor; dies führt zu einer hohen Heterogenität der Wohnbedingungen (vgl. Wendel, 2014). Um die Unterbringung von Schutzsuchenden zu gewährleisten, werden vielerorts leerstehende Gebäude, wie zum Beispiel ehemalige Kasernen oder Schulgebäude („Umgebäude“), verwendet. Laut Daten der IAB-BAMF-SOEP-Studie werden von den Schutzsuchenden, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, 37,7 % in solch einem Gebäude untergebracht (Abbildung 2). Auch Container-Unterkünfte sind nicht unüblich; hier wohnen 18,7 % der Schutzsuchenden (Abbildung 2). Diese Gebäude sind nicht zum langfristigen Bewohnen konzipiert und daher nicht geeignet, die Bewohnerinnen und Bewohner während Hitzeperioden ausreichend zu schützen: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Berlin berichten von Innentemperaturen von über 40 °C in sogenannten „Tempohomes“, die ursprünglich nur als Notfalllösung gedacht waren (vgl. Buchholz, 2023). Auch bestehende Gebäude sind vielerorts stark sanierungsbedürftig. Eine Studie in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2018 zeigt, dass fast die Hälfte der Schutzsuchenden (45,3 %) in Unterkünften mit niedriger baulicher Qualität wohnten (vgl. Biddle, Hintermeier, Mohsenpour, Sand & Bozorgmehr, 2021a).

** Personen, die von 2015 bis 2021 in Deutschland angekommen sind. Diese Analyse schließt somit Personen aus der Ukraine aus. Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der IAB-BAMF-SOEP-Befragung, v.38.1. Ergebnisse wurden gewichtet.

 

Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsräte üben schon seit längerer Zeit Kritik an bestehenden Wohnbedingungen und fordern verbindliche Mindeststandards sowie die vermehrte Unterbringung in Einzelwohnungen anstelle von Sammelunterkünften (vgl. Wendel, 2014). Aus gesundheitlicher Perspektive sind Einzelwohnungen nicht nur aufgrund der Hitzebelastung Sammelunterkünften vorzuziehen: Die Unterbringung von vielen Personen auf engstem Raum hat auch nachweisliche Konsequenzen für die psychische Gesundheit (vgl. Mohsenpour et al. 2023; Rast, Hintermeier, Bozorgmehr & Biddle, 2024) sowie die Verbreitung von Infektionskrankheiten (vgl. Bozorgmehr et al. 2020). Die zunehmende Hitzebelastung in Sammelunterkünften bestärkt diese Forderungen und gibt der Notwendigkeit zur Berücksichtigung geflüchteter Menschen in Hitzeaktionsplänen Nachdruck.

Sammelunterkünfte für geflüchtete Menschen müssen in Hitzeaktionsplänen berücksichtigt werden
Hitzeaktionspläne sind konkrete Pläne zur Umsetzung von Maßnahmen auf nationaler, Länder- und kommunaler Ebene, welche die negativen Auswirkungen von Hitzeperioden abmildern können. Dazu gehören sowohl kurzfristige Maßnahmen wie der Einsatz von zusätzlichen Trinkwasserstationen und Kühlanlagen in Innenräumen als auch langfristige Anpassungen der kommunalen Infrastruktur wie die Schaffung zusätzlicher Grünanlagen. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2017 auf Basis von Empfehlungen der WHO ein bundesweiter Leitfaden mit acht Kernelementen für gesundheitsbezogene Hitzeaktionspläne erstellt (vgl. Straff & Mücke, 2017). Konkrete Pläne müssen jedoch auf kommunaler Ebene erarbeitet werden, da Maßnahmen auf lokale Gegebenheiten und Herausforderungen reagieren sollen (vgl. Winklmayr et al., 2023). Hier besteht noch Nachholbedarf: Auch wenn das Thema Hitze in vielen Kommunen präsent ist, wird nur vereinzelt an der Umsetzung von konkreten Hitzeaktionsplänen gearbeitet (ibid.). Grund dafür ist laut einer Studie des Umweltbundesamts (2023) weniger Unwissenheit über Handlungsempfehlungen als fehlende Personalressourcen und finanzielle Mittel. Mit dem im Juli 2024 verabschiedeten Klimaanpassungsgesetz werden Bund und Länder nun verpflichtet, Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Bis zum 31. Januar 2027 haben Länder Zeit, Klimaanpassungsstrategien, darunter auch Hitzeaktionspläne, vorzulegen (vgl. § 10(6), § 12(6), KAnG). Einen Überblick über die dafür verfügbaren Fördermittel verschafft eine Datenbank des Zentrums KlimaAnpassung (2024). 

In Hitzeaktionsplänen wird nicht nur der allgemeine Schutz der Bevölkerung berücksichtigt; es werden auch konkrete Maßnahmen für besonders vulnerable oder betroffene Gruppen anvisiert. So hat Hessen beispielsweise Hitzeaktionspläne für stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege implementiert (vgl. Umweltbundesamt, 2023). Sammelunterkünfte für Schutzsuchende wurden jedoch im bundesweiten Leitfaden für Hitzeaktionspläne nicht erwähnt (vgl. Straff & Mücke, 2017) und finden bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Land Brandenburg) auch auf regionaler und lokaler Ebene kaum Beachtung. Dabei bieten Hitzeaktionspläne eine große Chance, die Auswirkungen des Klimawandels für Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, gering zu halten.

So zeichnen sich auch für Sammelunterkünfte konkrete Handlungsmaßnahmen ab. Zunächst sollte die Unterbringung in großen Sammelunterkünften so weit wie möglich vermieden und die private, dezentrale Unterbringung priorisiert werden. Dies ist angesichts des allgemeinen Wohnungsmangels in vielen deutschen Kommunen nicht leicht. Jedoch erschwert die aktuelle Ausrichtung der Asylpolitik in Deutschland aktiv eine dezentrale Unterbringung: Zum einen führt die zunehmende Zentralisierung des Asylprozesses in Aufnahmeeinrichtungen seit 2018 zu einer erheblich längeren Aufenthaltsdauer in Sammelunterkünften und verhindert damit die kommunale Unterbringung. Zum anderen erschwert die Wohnsitzauflage, die auch nach bewilligtem Asylstatus greift, die eigenständige Suche nach Arbeit und Wohnraum (vgl. Brücker, Hauptmann & Jaschke, 2020). Diese Gesetze bieten somit Stellschrauben, mit denen die Unterbringung Geflüchteter klimaresilienter gestaltet werden könnte.

Dennoch lässt sich die Unterbringung von Schutzsuchenden in Sammelunterkünften nicht gänzlich vermeiden. Länder und Kommunen sind bei der Unterbringung geflüchteter Menschen immer wieder mit der Situation konfrontiert, flexibel auf aktuelle Ereignisse und variierende Zahlen an Neuankömmlingen reagieren zu müssen. Im Sommer 2015 wurden vielerorts kurzfristige Wohnlösungen gefunden, die 2018 angesichts sinkender Zahlen an Schutzsuchenden wieder zurückgebaut wurden (vgl. Biddle et al. 2021b). Schon damals kritisierten lokale Behörden, dass durch die kontinuierliche Umstrukturierung etablierte Strukturen und Expertise, etwa in der Gesundheitsversorgung, verloren gingen (vgl. Wahedi et al. 2020). Der Abbau von Infrastruktur für die Unterbringung wurde Aufnahmebehörden auch während der Covid-19-Pandemie zum Verhängnis, als Möglichkeiten zur physischen Distanzierung und Isolierung im Krankheitsfall geschaffen werden mussten (vgl. Biddle et al., 2021b). Auch die zunehmenden Bedenken um die Klimaresilienz von Sammelunterkünften zeigen, dass die temporäre Unterbringung in „Tempohomes“ oder leerstehenden Gebäuden langfristig keine Lösung ist. Vielmehr müssen Ressourcen für die Unterbringung von Schutzsuchenden langfristig geplant werden. Wenn Sammelunterkünfte nicht vermeidbar sind, so sollten sie gezielt in Gegenden errichtet werden, die nicht durch Vegetationsarmut, hitzeabsorbierende Versiegelung und Bebauung dominiert sind (vgl. Köckler & Przybylak, 2024). Außerdem ist die Umsetzung gebäudetechnischer Komponenten von Hitzeaktionsplänen notwendig, um Sammelunterkünfte langfristig hitzeresilient zu gestalten und damit die gesundheitsfördernde Unterbringung von Schutzsuchenden zu ermöglichen. Die Fördermöglichkeiten, die mit Hitzeaktionsplänen einhergehen, bieten Kommunen an dieser Stelle zusätzliche Mittel zur langfristigen Investition.

Zu guter Letzt muss auch in Sammelunterkünften für geflüchtete Menschen an kurzfristige Lösungen zur Abmilderung von Hitze gedacht werden. Dazu gehören verhaltenspräventive Maßnahmen wie die mehrsprachige und multimediale Informierung von Bewohnerinnen und Bewohnern über die Reduktion von Hitzeexposition genauso wie die Ausstattung mit genügend Trinkwasserzugängen, Schattenplätzen, Kühlanlagen und zusätzlicher Begrünung.

Während der Bund mit dem Klimaanpassungsgesetz einen verbindlichen Rahmen für die Gestaltung von Hitzeaktionsplänen gesetzt hat, liegt es an Ländern und Kommunen, geflüchtete Menschen in Sammelunterkünften mitzudenken. Somit tragen sie langfristig zu einer würdigen Unterbringungssituation für Schutzsuchende bei und fördern die Gesundheit, soziale Teilhabe und Integration von Betroffenen.
 

Literatur:

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Autorinnen:
Dr. Louise Biddle ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Sozio-oekonomischen Panel (DIW Berlin), wo sie zur Gesundheit und Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen in Deutschland und Europa forscht. Sie hat an der University of Oxford und London School of Hygiene and Tropical Medicine studiert, und hat 2022 an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld, promoviert.
Juna Ahmia war neben ihrem Public-Policy-Studium an der Hertie School studentische Hilfskraft am Sozio-oekonomischen Panel (DIW Berlin), wo sie zum Zusammenhang von Gesundheit und Diskriminierung von Geflüchteten in Europa und Deutschland arbeitete. Derzeit pausiert sie ihr Studium für ein Praxisjahr im Referat Umweltaspekte von Klimaschutz und Energiepolitik im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Kontakt: 
lbiddle(at)diw.de
juna.ahmia(at)bmuv.bund.de


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