Christiane Firnges

Beschwerdeverfahren für geflüchtete Menschen in Unterkünften im Kontext von Gewaltschutz

Schlagwort(e): Beratung, Geflüchtete, Gewalt, Prävention

Hintergrund
Zu den Lebensbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete fehlen systematisch erhobene Daten, qualitative Teilstudien belegen die ungünstigen Bedingungen jedoch hinreichend. Die Unterkünfte sind u. a. gekennzeichnet durch beengte Räumlichkeiten, soziales Konfliktpotenzial, Gemeinschaftstoiletten und -duschen sowie mangelnde Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten (Wendel, 2014). Geflüchtete sind dort zudem einem Risiko für ihre körperliche und psychische Unversehrtheit ausgesetzt. Neben den Mitbewohner*innen können das Personal der Unterkünfte, Ehrenamtliche oder der Wachschutz Täter*innen sein (Rabe, 2018). Vor dem Hintergrund dieser ungünstigen Lebensbedingungen ergibt sich für Geflüchtete eine besondere Notwendigkeit, sich über Missstände und Gewaltvorkommnisse beschweren zu können.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) befasst sich in seinem Bericht an den Deutschen Bundestag mit der menschenrechtskonformen Ausgestaltung von Gemeinschaftsunterkünften(DIMR, 2017). Es betont die Pflicht der zuständigen Behörden, niedrigschwellige, effektive und unabhängige Beschwerdestellen zu etablieren.

Die Anforderungen an ein effektives Beschwerdeverfahren sind komplex. Beschwerdeführer*innen stehen meist in einem Machtgefälle zu der Stelle, mit der ein Konflikt besteht. Dies erfordert einen ombudsschaftlichen Ansatz der Beschwerdestelle, der auf einen Ausgleich struktureller Machtasymmetrien ausgerichtet ist. Zudem besteht die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit der Beschwerdestelle von den Unterbringungsstrukturen und die Niedrigschwelligkeit des Zugangs bei hoher Akzeptanz der potenziellen Nutzer*innen zu gewährleisten (Janssen & Ohletz, 2018). Beschwerdestellen, die den genannten Anforderungen entsprechen, existieren nur in wenigen Bundesländern.

Beschwerdeverfahren für geflüchtete Menschen in Unterkünften
Im Projekt „Gewaltschutz für Frauen und Beschwerdemanagement in Unterkünften für Geflüchtete“, gefördert aus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie, wurden von Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) in zwei Projektbausteinen parallel Beschwerdeverfahren entwickelt und erprobt.

In Projektbaustein A wurden an vier Modellstandorten bestehende interne Beschwerdeverfahren der Träger für ihre sozialen Einrichtungen an die Besonderheiten von Unterkünften für Geflüchtete angepasst. Bei der Erprobung zeigten sich jedoch die Grenzen des Verfahrens: Geflüchtete hatten aufgrund der Machtasymmetrien Vorbehalte, das Verfahren zu nutzen. Interne Beschwerdeverfahren stellen demnach geeignete Verfahren zur Qualitätsentwicklung der Einrichtung dar, für die wirksame Umsetzung von Gewaltschutz reichen sie jedoch nicht aus.

In Projektbaustein B wurde in Kooperation mit der „Koordinierungsstelle Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg“ des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V. an drei Modellstandorten in Brandenburg ein vierstufiges, trägerunabhängiges und ombudsschaftliches Konzept eines Beschwerdeverfahrens erprobt (Frauenhauskoordinierung, 2019; Diakonisches Werk, 2018). Durch die Mehrstufigkeit wird sichergestellt, dass alle Ebenen, auf denen eine Beschwerde geklärt werden muss, einbezogen werden: In der Unterkunft wird die Niedrigschwelligkeit des Zugangs durch eine Ombudsperson gewährleistet (1). Eine weitere Ombudsperson ist beim Landkreis tätig (2), idealerweise unterstützt von einer unabhängigen Geschäftsstelle. Sofern auf Landesebene keine Ombudsperson zu Verfügung steht, kann eine mit entsprechenden Kapazitäten ausgestattete Stelle diese Funktion übernehmen (3). In dem Modellprojekt hat die „Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung Brandenburg“ diese Aufgabe übernommen. Ergänzend sollte auf Bundesebene ein Austausch der Bundesländer zum Beschwerdemanagement erfolgen (4).

Der ombudsschaftliche Ansatz gewährleistet, dass auch strukturelle Probleme aufgedeckt werden können. Im Sinne der Unabhängigkeit wird die ehrenamtliche Betätigung der Ombudspersonen empfohlen.

Im Rahmen des Modellprojekts wurden sechs Handlungsfelder identifiziert, die die Funktionsfähigkeit eines Beschwerdeverfahrens beeinflussen und die möglichst gleichzeitig in den Blick genommen werden sollten:

  1. Beschwerdestelle
  2. Vertrauen der Bewohner*innen in das Instrument
  3. Qualität, Wirksamkeit und Kontinuität
  4. Kostenfaktor
  5. Vertrauen der Mitarbeiter*innen in das Instrument
  6. Unabhängigkeit

Handlungsfeld 1 umfasst u. a. die Gewährleistung niedrigschwelliger Zugänge, Transparenz der Bearbeitungsschritte, Rückmeldung über den Beschwerdeausgang und die Beschwerdedokumentation. Außerdem sind Vertraulichkeit und Diskretion gegenüber allen Beteiligten gefordert.

Die Handlungsfelder 2 und 5 erfordern die Stärkung des Vertrauens von Bewohner*innen bzw. von Mitarbeiter*innen in das Verfahren sowie die Entwicklung einer beschwerdefreundlichen Kultur. Aufseiten der Bewohner*innen sind dazu u. a. (mehrsprachige) Informationen über ihre Rechte und das Verfahren, regelmäßige Präsenz der Ombudsperson, Ermutigung durch Sozialarbeiter*innen und Diskretion gegenüber den Beschwerdeführer*innen nötig. Aufseiten der Mitarbeiter*innen sind Schulungen zu Beschwerdeverfahren und die Auseinandersetzung aller Statusgruppen (Leitung, Sozialarbeiter*innen, Ehrenamtliche, Wachschutz, technisches Personal) mit möglichen Vorbehalten empfehlenswert. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Haltung der Leitung zu. Diese sollte einen konstruktiven Umgang mit Beschwerden und Fehlern vorleben und offen für die Belange der Mitarbeiter*innen sein. Wenn diese sich von der Leitung unterstützt fühlen, sind sie eher bereit, Beschwerden über ihr Verhalten zu akzeptieren (Urban-Stahl & Jann, 2014).

Die Handlungsfelder 3 und 6 erfordern die Etablierung einer Steuerungsgruppe, deren Aufgabe u. a. in der Auswahl und Schulung geeigneter Ombudspersonen besteht. Da ombudsschaftliche Beschwerdeverfahren bislang weitgehend fehlen, ist darüber hinaus Lobbyarbeit zu leisten.

Im Handlungsfeld 4 sollten die Kosten der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens für den Landkreis im Blick bleiben. Diese setzen sich aus der Aufwandsentschädigung der Ombudsperson und Kosten für die Ausstattung der Geschäftsstelle zusammen.

Die Projektergebnisse wurden, zusammen mit umfangreichen Praxisempfehlungen und Material zur Umsetzung, von FHK in einer Handreichung dokumentiert (Frauenhauskoordinierung, 2019).

Literatur

  • Deutsches Institut für Menschenrechte (2017). Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland. Juli 2016 – Juni 2017. Bericht an den Deutschen Bundestag. Berlin.
  • Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (2018). Beschwerdemanagement für geflüchtete Menschen in Unterkünften etablieren. Konzept/Materialien/Empfehlungen zur Umsetzung. Koordinierungsstelle Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg. Berlin-Brandenburg.
  • Frauenhauskoordinierung e. V. (2019). Beschwerdeverfahren für geflüchtete Menschen in Unterkünften. Empfehlungen und Material zur Umsetzung. Berlin.
  • Janssen, H. & Ohletz, K. (2018). Die Umsetzung des Menschenrechts auf wirksame Beschwerde für Geflüchtete (in Gemeinschaftsunterkünften). Empfehlungen an ein Konzept für eine externe Beschwerdestelle. In N. Prasad (Hrsg.), Soziale Arbeit mit Geflüchteten: Rassismuskritisch, professionell, menschenrechtsorientiert (S. 317–329). Opladen/Berlin/Toronto: Verlag Barbara Budrich.
  • Rabe, H. (2018). Ein Recht auf effektiven Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften. In N. Prasad (Hrsg.), Soziale Arbeit mit Geflüchteten: Rassismuskritisch, professionell, menschenrechtsorientiert (S. 167–186). Opladen/Berlin/Toronto: Verlag Barbara Budrich.
  • Urban-Stahl, U. & Jann, N. (2014). Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. München: Reinhardt Verlag.
  • Wendel, K. (2014). Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland. Regelungen und Praxis der Bundesländer im Vergleich. Frankfurt a. M.: Förderverein PRO ASYL e. V.

Christiane Firnges ist Referentin bei Frauenhauskoordinierung e. V., Berlin
Kontakt:

www.frauenhauskoordinierung.de


zurück zur Übersicht