Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabis-Gesetz in Kraft. Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis sind damit in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Konsumenten Cannabis künftig über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen können.
Vor diesem Hintergrund positioniert sich der Verband Deutscher Betriebs- und Werkärzte VDBW e. V. zur erfolgten Cannabis Freigabe und bietet Handlungshilfen für den Umgang mit Cannabis und anderen potenziell rauscherzeugenden Substanzen in den Betrieben an. Eine juristisch belastbare Empfehlung oder Handlungsanleitung können wir als Berufsverband allerdings nicht geben.
Der VDBW empfiehlt Cannabis am Arbeitsplatz und in (Aus-)Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln und zu bewerten wie jede andere rauschinduzierende Substanz (wie z.B. Alkohol) oder auch jeden anderen nicht-stoffgebundenen Konsum, der unter Umständen zu Eigen- oder Fremdgefährdung führen kann (bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten genauso wie bei anderen Tätigkeiten). Ein Konsum darf nicht zu Gefährdungen am Arbeitsplatz führen und auch nicht die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit beeinträchtigen. Hier kann ein Konflikt entstehen, da der Gesetzgeber den Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Die gesamte Handlungsempfehlung liegt als PDF vor.