Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)

Prävention hitzebedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen in Pflegeeinrichtungen

Schlagwort(e): Hitze, Pflege

Die Entwicklung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen ist eine zentrale Maßnahme, um insbesondere vulnerable Gruppen (Ältere, Kinder, Vorerkrankte, Pflegebedürftige, Alleinlebende, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose) vor hitzebedingten Gesundheitsschäden zu schützen. So werden beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und Krankenhäuser dazu angehalten, Hitzeschutzpläne, die individuell auf die Einrichtungen angepasst sind, als Vorbereitung auf Hitzeperioden zu erarbeiten und konkrete Zuständigkeiten zu benennen. Die Hitzeaktionspläne sollen verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen einschließen.

Der Hitzeschutzplan des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht vor, dass in allen Bereichen des Gesundheitssektors präventive Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt werden und das Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin hat Empfehlungen für Hitzeschutzpläne u.a. für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Arztpraxen erarbeitet.

Auch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt stellt eine Handreichung zur Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. In dieser 18-seitigen Handreichung kann der im Anhang befindliche Muster-Hitzeaktionsplan herauskopiert und weiterbearbeitet werden.
 


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