Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Monitor Gewalt gegen Frauen

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht

Schwerpunktthemen: Frauen, Gewalt

In dem Bericht stellt die Berichterstattungsstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte das Ausmaß von geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland anhand der Daten und Statistiken der Polizei sowie Daten von zivilgesellschaftlichen Organisationen dar. Dabei wird auf die in der Istanbul-Konvention genannten Gewaltformen und auf Partnerschafts- und innerfamiliäre Gewalt eingegangen. 

Zudem bildet der Bericht den Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention für acht Themenschwerpunkte ab:

  1. Analyse der Bundes- und Landesaktionspläne
  2. Prävention
  3. Zugang zu Schutz und Beratung
  4. Sorge- und Umgangsrecht
  5. Femizide
  6. Gewaltschutz
  7. Asyl und Migration
  8. Digitale Dimension von Gewalt

Der Bericht steht als Lang- sowie als Kurzfassung zur Verfügung.

Datenerhebung
Die Darstellung der Entwicklungen des Phänomens geschlechtsspezifische Gewalt und der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen beruht für ausgewählte Themenbereiche auf einer umfangreichen Datenerhebung bei Bundesministerien, nachgeordneten Behörden, Landesministerien und der Zivilgesellschaft.

Der Bericht setzt den Fokus auf den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022. Für die Auswertung von Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden Entwicklungen bis zum 31. Juli 2024 einbezogen. Darüber hinaus wurden auch einzelne wichtige und relevante Entwicklungen, welche nach dem genannten Zeitpunkt erfolgten, noch im Monitor Gewalt gegen Frauen berücksichtigt. Für den Bericht wurden auch öffentlich verfügbare Statistiken, Dokumente und Studien, darunter auch Drucksachen des Deutschen Bundestages und der Länder herangezogen.

Weitere Informationen:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/berichterstattung/monitor-gewalt-gegen-frauen  

Zitation:
Deutsches Institut für Menschenrechte (2024): Monitor Gewalt gegen Frauen. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht. Berlin

Kontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
www.institut-fuer-menschenrechte.de   
 


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