Council of Europe

Leitlinien für sichere und wirksame Programme für Täter von häuslicher und sexueller Gewalt

Schlagwort(e): Forschung, Gewalt, Sexismus

Nach Artikel 16 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) müssen die Vertragsparteien sicherstellen, dass geeignete Unterstützungs- und Behandlungsprogramme zur Verfügung stehen, die darauf abzielen, dass Täter und Täterinnen lernen, gewaltfrei zu leben. Gleichzeitig sollen Behandlungsprogramme eingerichtet werden, die verhindern, dass Täter und Täterinnen, insbesondere Sexualstraftäter und -innen, erneut Straftaten begehen. Die Vertragsparteien sollen sicherstellen, dass diese Programme in enger Abstimmung mit spezialisierten Hilfsdiensten erarbeitet und umgesetzt werden.

Die vergleichende Studie basiert auf einer Bestandsaufnahme bestehender Programme für Täter häuslicher und sexueller Gewalt in den Mitgliedstaaten des Europarates und formuliert wesentliche Leitlinien und Empfehlungen für die Gestaltung und Umsetzung solcher Programme (zit. nach einer Mitteilung von Der Paritätische vom 1. August).
 

Weitere Informationen:
Guidance for safe and effective perpetrator programmes: Article 16 of the Istanbul Convention
A comparative study and recommendations on programmes for perpetrators of domestic
and sexual violence.

Zur Studie (nur in Englisch und Französisch): 
https://rm.coe.int/guidance-for-safe-and-effective-perpetrator-programmes-article-16-of-t/1680b00524  


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