Geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt – in besonderem Maße gegen Frauen – sind in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität und ziehen sich durch alle sozialen Schichten. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt dürfen nicht als privates Problem verstanden werden.
In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer physischer und/oder sexualisierter Gewalt; das belegen Dunkelfeldstudien. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner. Doch nur ein Teil der Betroffenen sucht irgendeine Form externer Unterstützung. Auch werden viele Vorfälle nicht der Polizei gemeldet, etwa aus Angst oder Scham. Ein bedeutender Anteil dieser geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen passiert dabei nicht im öffentlichen Raum, sondern ist dem Bereich der häuslichen Gewalt und insbesondere der Partnerschaftsgewalt zuzuordnen.
Mit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention formuliert die Bundesregierung klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt und unterlegt sie mit konkreten Maßnahmen, Ressourcen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten. Die Handlungsfelder der Strategie umfassen u. a. die Bereiche Prävention, Schutz und Unterstützung sowie Ermittlungen und Strafverfolgung.
Die Strategie tritt für den Zeitraum von 2025 bis 2030 in Kraft und wird zu Beginn jeder Wahlperiode auf Grundlage der Vereinbarungen im jeweiligen Koalitionsvertrag weiterentwickelt.