Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite https://infodienst.bzga.de/ barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese Webanwendung ist nicht vollständig barrierefrei, damit werden die Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt.
Hinweis: Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend der BITV 2.0.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 05. Februar 2024. Die Webseite wurde nach höchstmöglichem Maß getestet. Dabei unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien und sind gekennzeichnet. Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht-barrierefrei identifiziert:
- Die Hierarchie der eingesetzten HTML-Strukturelemente für Überschriften entspricht nicht der Gliederung der Inhalte (h1 gefolgt von h2 gefolgt von h3, und so weiter).
- Tabellen werden mit Textverlust sowohl im Hochformat als auch im Querformat dargestellt.
- Nicht alle Texte erfüllen die Kontrastanforderungen von 3:1 bei großen Texten und 4,5:1 bei kleinen Texten.
- Es ist nicht möglich, den Text mit der im Browser angebotenen Zoom-Funktion auf 200% zu vergrößern, ohne dass es zu abgeschnittenen Inhalten in der Tabelle kommt und ohne, dass Funktionalitäten beeinträchtigt werden.
- Inhalte bei ungezoomter Ansicht und einer Browserfenster-Breite von 320px sind ohne horizontales Scrollen nicht erreichbar. Selbiges gilt für 1280px Viewport-Breite. Davon betroffen ist die Tabelle.
- Die Umrandung des Tastaturfokus ist sehr schlecht in der blauen Menüleiste im Header und der Leiste für Socialmedia- Kanäle sichtbar.
- Die Fehlermeldungen in den vorhandenen Formularfeldern sind nicht aussagekräftig, es werden bei Nichteingabe keine Korrekturvorschläge gemacht.
Gemäß dem höchstmöglichen Maß an Barrierefreiheit (WCAG AAA) wurden zusätzlich folgende nicht vollständig barrierefreien Bereiche gefunden:
- Es erfüllen nicht alle Texte die erhöhten Kontrastanforderungen von 7:1.
- Es lassen sich die Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände von Nutzern nicht auf folgende Werte einstellen, ohne dass Inhalte oder Funktionalitäten nicht mehr verfügbar sind: Zeilen: 1,5-fache Textgröße; Abstände nach Absätzen: 2-fache Textgröße; Buchstaben-Kerning: 0,12-fache Textgröße; Wortabstände: 0,16-fache Textgröße.
- Nicht alle Bedienelemente entsprechen der Mindestgröße von 44 x 44 Pixel.
Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Wir arbeiten daran, die noch vorhandenen Barrieren zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 12.04.2024 erstellt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://infodienst.bzga.de/aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 221 8992-0
Fax: +49 221 8992-300
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de